Dies ist ein Update zu einem alten Artikel: Hetzjagt auf Autokameras/Dashcams, Rechtslage?
Urteil des Bundesgerichtshof: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen alsBeweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge…
Unter diesem Link findet sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welches sich mit der Frage der "Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess" beschäftigt. Es scheint also so, als ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Unfällen zugelassen werden können. Das macht durchaus Sinn. Sinnvolles Urteil, da so einwandfrei nachgewiesen werden kann was passiert ist.
Das heißt aber nicht, dass eine Dashcam dazu verwendet werden sollte jede Kleinigkeit wahllos zu filmen und dann Personen anzuzeigen. Dies wird weiterhin, vermutlich nicht durchgelassen. Alleine deshalb, weil die Behörden damit maßlos überfordert wären, wenn dies in Masse geschieht.
Quellen
Bundesgerichtshof: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge…
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland…
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html
https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-05/dashcam-urteil-bundesgerichtshof…
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/bgh-urteil-dashcam-100.html