In diesem Artikel will ich auf neue Urteile und Infos zum Thema Autokamera und Dashcam eingehen, denn wie so oft herrscht Unklarheit und der normale Bürger wird verwirrt. Dies ist ein Update/Neufassung von: Ist eine Autokamera erlaubt?
Update 2019: Autokameras und Dashcams, Rechtslage, Update
Urteil des Verwaltungsgerichts in Ansbach
Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat Ende letzten Jahres (12 August 2014) in einem Fall entschieden, in dem es um einen Verkehrsteilnehmer ging, welcher den Verkehr mit seiner Autokamera überwacht hat und diverse Leute bei der Polizei angezeigt hatte. Der Autofahrer hatte die Dashcam nur um Videos von Verkehrssündern zu erstellen um diese dann bei der Polizei anzuzeigen. Es ging hier also nicht um einen Unfall bzw. Beweissicherung, sondern nur um banale Dinge.
Was schon früher nicht erlaubt war
In Deutschland und auch in anderen Ländern gibt es ein Persönlichkeitsrecht/Datenschutzgesetz. Personen dürfen nicht einfach gefilmt werden und dann Videos oder Bilder von Ihnen veröffentlicht werden.
Was ist mit meiner Dashcam?
Der im Internet recht bekannte Anwalt Christian Solmecke hat dazu einen Eintrag auf seinem Blog verfasst. Die Links dazu findet ihr unten. Unserer Meinung nach ist der Einsatz einer Dashcam weiterhin bedenkenlos möglich. Allerdings sollten die Aufnahmen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sollte es zu dem Fall kommen, das die Aufnahmen benötigt werden, kann immer noch der Rat eines Fachanwalts hinzugezogen werden.
Video von Christian Solmecke zum Thema Dashcams
Persönliche Meinung
An sich müsste man Aufgrund dieser Betrachtungsweise auch Handys und Fotoapparate verbieten, denn diese verletzten alle millionenfach das Persönlichkeitsrecht von Personen. Dashcams sammeln keine Daten, sondern nehmen in der Regel alles im Loop auf. D.h alte Aufnahmen werden überschrieben. Im Falle eines Unfalls kann dann eindeutig geklärt werden was vorgefallen ist. Das ist der Sinn einer Dashcam. Wieso ist die Wahrheit illegal?
Das Facebook so gut wie alles von Privatpersonen weiß und dies auch noch durch freiwillig angegebene Daten scheint keinen zu stören. Auch im Kaufhaus und anderen Gebäuden scheint sich niemand darüber aufzuregen, dass er permanent gefilmt wird und diese Daten hier sogar noch länger aufbewahrt werden als bei einer Dashcam.
Datenschutz bzw. Bereiche wo er wirklich wichtig wäre, werden vernachlässigt und oft lieber unwichtige Dinge angegangen. Schade.
Hier noch ein interessanter Link, da scheint das dann auf einmal möglich: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.j…
Quellen, weiterführende Links und Informationen
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/10/06/dashcams-sind-derz…
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-a…
Infos vom ADAC: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/
https://www.wbs-law.de/datenschutz/einsatz-von-dashcam-gerichte-haben-b…
https://www.wbs-law.de/datenschutz/vg-ansbach-haelt-dashcams-groesstent…
https://www.wbs-law.de/datenschutz/dashcam-bayerische-datenschutzbehoer…
ich habe da etwas hilfreiches gefunden
Autokameras, die sogenannten Dashcams, sind meines Wissens in den USA legal. Ich wusste nie wie es in Deutschland ist und als ein Bekannter von mir sich eine kaufen wollte, wurden wir immer wieder damit konfrontiert, dass sie illegal seien. Im Internet sind wir dann auf diesen Artikel gestoßen:
https://www.aid24.de/rechtsblog/dashcams-wann-sind-diese-zulaessig
Dieser hat etwas Licht ins Dunkle gebracht und wir wussten, wie wir uns bezüglich dieses Themas verhalten sollten. Dazu gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten und man weiß nicht, welcher Meinung man zustimmen sollte. Vielleicht hilft dieser Artikel auch einem von euch weiter.