Frage
Rechtsfrage: Ist es erlaubt ein Video aus einen öffentlichen Raum, wie mit der Autokamera aufgenommen, zu verwenden? Greift hier der Datenschutz? Personenschutz Dritter? Verletze ich hier die Intimsphäre anderer? Für eine rechtskräftige Antwort bin ich Ihnen im Voraus dankbar.
Ihr "Name anonymisiert"
Antwort
Hallo,
es tut mir Leid aber ich kann keine rechtskräftigen Aussagen geben, ich bin kein Anwalt. Zu dem Thema arbeite ich an einem Artikel, da dies des Öfteren gefragt wird. Allerdings wird der auch nicht rechtskräftig sein. Eine wirklich rechtskräftige Aussage kann ihnen nur ein Fachmann/Anwalt geben.
Grüße
Marco
Frage 2
Guten Abend,
Also 3D Aufnahmen können Autokameras eher nicht. Das Action Kameras (Helm) 3D können, habe ich bis jetzt auch noch nicht gehört.
In der Regel werden die Autokameras an die Autobatterie angeschlossen bzw. über den Zigaretten Anzünder. Die Aufnahmezeit hängt von der Videogröße und Kompression ab, außerdem können größere Speicherkarten genutzt werden (der Hersteller gibt an, wieviel maximal). Ja, Aufnahmen können auf den Computer überspielt werden.
Hier nochmal alles im Detail: http://www.autokamera.info/artikel/autokamera-kaufberatung
Ich habe mir viele Autokameras angeschaut: http://www.autokamera.info/autokamera-test
Für ein Budget bis 100 Euro empfehle ich momentan die Rollei DVR-110
Gruß
Marco